BEG-Antragstellung
Als eingetragener Energieeffizienz-Experte übernehme ich für Sie die BEG-Antragstellung bei BAFA und KfW — inklusive Technischer Projektbeschreibung und Fristüberwachung.
Was ist das?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verlangt eine formale Antragstellung — bei BAFA für Einzelmaßnahmen, bei KfW für ganzheitliche Sanierungen. Als eingetragener Energieeffizienz-Experte übernehme ich für Sie die Antragstellung inklusive der Technischen Projektbeschreibung (TPB).
Für wen ist das geeignet?
- Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Wärmepumpe, Dämmung, neue Fenster oder eine Komplettsanierung planen und Förderung erhalten wollen.
- Alle, die den bürokratischen Aufwand komplett auslagern möchten.
Was ist im Umfang enthalten?
- Vollmacht für die Antragstellung im BAFA-Portal / bei der KfW.
- Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB) mit allen relevanten Kennwerten der geplanten Maßnahme.
- Einreichung des Antrags mit passendem Vertragskontext (auflösende / aufschiebende Bedingung).
- Fristüberwachung und Kommunikation mit BAFA/KfW bis zum Zuwendungsbescheid.
- Nach Umsetzung: Verwendungsnachweis erstellen und einreichen.
Warum lohnt sich das?
- Sicherheit: Formfehler bei der Antragstellung führen häufig zur Ablehnung. Als Fach-Antragsteller kenne ich die Fallstricke.
- Zeit: Die Antragstellung dauert erfahrungsgemäß mehrere Stunden. Sie sparen sich Recherche und Behördenkorrespondenz.
- Pflicht: Für viele BEG-Programme ist ein eingetragener Energieeffizienz-Experte ohnehin zwingend.
Wichtig:
- Der Antrag muss vor Beauftragung des Handwerkers eingehen. Der Vertrag darf die Förderung als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.
- Ich bin auf der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) eingetragen — meine Nummer nutze ich bei der Antragstellung.

TIP
Nützliche Quellen: